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In über 20 Jahren Tätigkeit als anerkannter Betreuungsverein hat der SKM Cochem-
Im engeren Sinne besteht eine regelmäßige Kooperation mit den Partnern der Örtlichen Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten, die auf der Grafik rechts aufgelistet sind. Die AGBtG ist vom Gesetzgeber in der vorliegenden Form vorgesehen; sie umfasst die Behörden und Organisationen, die in einem Landkreis im Bereich des Betreuungsgesetzes tätig sind. Gemeinsam mit den RichterInnen und RechtspflegerInnen des Betreuungsgerichts, den MitarbeiterInnen von Betreuungsbehörde und Gesundheitsamt sowie unseren KollegInnen vom Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt tauschen wir uns in mehreren Sitzungen jährlich über den Kurs unserer Arbeit im Betreuungsrecht aus. Außerdem veranstalten wir seit Jahren mit großer Resonanz gemeinsam eine jährliche Betreuerschulung.