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- Vorsorgevollmacht

Vorsorgen

Anhand einer Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für die eigene Person vorzubeugen. Dabei kann die Vollmacht alle Bereiche abdecken, die im Bedarfsfall auch durch eine gesetzliche Betreuung reguliert werden. Im Unterschied zur Betreuung ist bei der Vorsorgevollmacht das Betreuungsgericht nicht involviert, es kommt also nicht zu einem förmlichen Beschluss. Es handelt sich vielmehr um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen.
Wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass eine oder mehrere Personen im persönlichen Umfeld vorhanden sind, denen das entsprechende Vertrauen entgegengebracht wird, um sie mit wichtigen persönlichen Regelungen zu beauftragen. Schließlich sollen die Bevollmächtigten dann tätig werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer Erkrankung selbst nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Dabei sollte die Vollmacht von vornherein keine Handlungseinschränkungen aufweisen, wie z.B. „Für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann, bevollmächtige ich…“. In diesem Fall könnte eine beteiligte Stelle, der die Vollmacht vorgelegt wird, z.B. ein Kreditinstitut, zunächst einmal einen Nachweis verlangen, dass der Fall des Falles nun tatsächlich eingetreten ist. Dies würde die Flexibilität der Vollmacht erheblich einschränken.
Vielfach machen wir die Feststellung, dass sich überwiegend ältere Menschen mit der Einrichtung einer Vorsorgevollmacht befassen. Dabei macht diese Sache durchaus auch für jüngere Menschen Sinn. Niemand kann ausschließen, dass er womöglich durch einen schweren Unfall oder eine plötzliche, schwere Erkrankung auch in jungen Jahren bereits in eine Notlage gerät, die zur Folge hat, dass die alltäglichen Regelungen nicht mehr geleistet werden können. Sofern dann keine Vollmacht besteht, muss eine Betreuung eingerichtet werden.
Sie erhalten bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht in unserer Dienststelle kostenfrei alle notwendigen Informationen. Vereinbaren Sie mit Herrn Probst über Telefon oder Email ein Beratungsgespräch. Im Vorfeld können Sie beim SKM Cochem-Zell e.V. vielfältige Info-Materialien anfordern. Lassen Sie sich nicht von der Vielzahl allenthalben angebotener Formulare verwirren. Wichtig ist, dass eine Vollmacht das wiedergibt, was Ihren individuellen Vorstellungen entspricht.

Einen Vordruck finden Sie im Unterpunkt "Formular-Download". Unter dem angegebenen Link können Sie die Vorsorgevollmacht aus der Broschüre "Betreuungsrecht" des "Bundesministeriums der Justiz" aufrufen und ausdrucken.


Wir empfehlen zu diesem Thema weiterhin
die Broschüre „Wer hilft mir, wenn…“ des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. Neben vielfältigen Infos zum Thema bietet die Broschüre auch Vordrucke von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Broschüre kann direkt beim Ministerium bezogen werden, Kontaktdaten finden Sie auf www.mjv.rlp.de. Sie erhalten das Heft natürlich auch bei uns.




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